Charterschein
Der Charterschein ist ein kurzfristiger und eingeschränkter Sportbootführerschein. Dieser Schein ermöglicht das Führen eines Sportbootes ohne den Erwerb eines Sportbootführerscheins. Mit diesem dürfen nur, durch die Bundesregierung festgelegte Binnengewässer befahren werden. Er gilt nur für das auf dem Schein angegebene Gewässer und nur für die jeweilige Mietzeit des Bootes.
Den Charterschein stellt der jeweilige Bootsvermieter, nach einer Einführung von mindestens drei Stunden, aus. Die Dauer der Einführung ist abhängig von dem Fahrtgebiet und den Vorkenntnissen des Bootsmieters. Die Einführung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Auf dem Charterschein werden auch die Beschränkungen wie das Fahrverbot bei Nacht, aufgeführt. Die genauen gesetzlichen Regelungen dazu befinden sich in der Binnenschifffahrt Sportbootvermietungsverordnung. Der §9 regelt die Bestimmungen zu der Charterbescheinigung.

