Handgepäck
Das Handgepäck darf je nach Fluggesellschaft normalerweise zwischen 5 und 10 kg wiegen. Bei den Maßen gilt ein Richtwert von 55x40x20cm, die erlaubte Größe kann aber je nach Fluggesellschaft abweichen.
Inhalt des Handgepäcks:
Verboten sind größere Mengen an Flüssigkeiten. Dazu gehören Getränke und Softdrinks, Gels wie Duschgel und Shampoo, Cremes, Lotionen und Öle, Deodorants, Rasierschaum und weitere in Druckbehältern aufgehobene Artikel, Parfüms, Kosmetika und Pasten wie Zahnpasta sowie Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen wie Brotaufstrich und Joghurt. Diese dürfen sich nur dann im Handgepäck befinden, wenn die entsprechenden Behältnisse nicht mehr als 100 Milliliter fassen. Die Behältnisse müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Behälter - zum Beispiel einem Gefrierbeutel - transportiert werden. Pro Person ist nur ein Behälter erlaubt, der max. 1 Liter Fassungsvermögen haben darf.
Ausgenommen von dieser Regelung sind persönliche Medikamente und Babynahrung. Völlig verboten sind Gas und Gasbehälter, Benzin und Benzinfeuerzeuge und Farbsprühdosen. Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren und Taschenmesser dürfen mitgeführt werden, wenn die Klingen nicht länger als 6 cm sind.

