Insolvenzversicherung
Insolvenzversicherungen verschaffen den Reisenden einen Anspruch auf Rückzahlung des voraus gezahlten Reisepreises, sollte das Reiseunternehmen insolvent werden. Dieser Anspruch kann gegenüber dem Insolvenzverwalter / Kreditunternehmen geltend gemacht werden und ist bindend.
Zusammen mit den Reiseunterlagen hat der Veranstalter dem Reisenden einen gültigen Sicherungsschein zu übergeben, der dessen Ansprüche wahrt. Versichert sind der Reisepreis und eventuelle Kosten für den Rücktransport vom Urlaubsort. Bei Abbruch einer Reise werden Teilkosten erstattet.
Zum Abschluss einer Insolvenzversicherung werden Reiseveranstalter nach §651k des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Veranstalter von gelegentlichen Reisen mit einem Preis unter 150 Euro, Reisen ohne Übernachtungen oder Vereinsfahrten.

