Pauschalreise / Pauschalurlaub
Eine Pauschalreise bzw. ein Pauschalurlaub bestehen aus mindestens zwei aufeinander abgestimmten touristischen Reisedienstleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung, Ausflugsprogramm oder Transfer. Die Reiseleistungen werden von einem Reiseveranstalter zusammengestellt und geschlossen zu einem Gesamtpreis vermarktet. Die Preise der Einzelleistungen sind nicht mehr erkennbar. Wer eine Pauschalreise / einen Pauschalurlaub bucht, ist durch das Reisevertragsrecht (§§ 651 a ff. BGB) geschützt. Wenn es also Mängel bei der Reise gibt, hat man das Recht, gegen den Veranstalter vorzugehen. Nicht nur deshalb zählt die Pauschalreise zu der beliebtesten Organisationsform der Deutschen, wenn es um die schönste Zeit des Jahres geht. Weil die Veranstalter in der Regel ein großes Kontingent einkaufen, sind Pauschalreisen oft günstiger als wenn man die Reiseleistungen einzeln buchen würde.

