Reisegepäckversicherung
Zum Reisegepäck zählen für die Versicherer zunächst alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die sich im Reisegepäck befinden. Hierzu zählt grundsätzlich alles private Gepäck von der Kleidung über die Kamera bis hin zum privat genutzten Notebook. Auch mitgebrachte Geschenke und Souvenirs sind grundsätzlich mit versichert. Beruflich genutzte Gegenstände, Bargeld und Gegenstände, die lediglich Kunst- oder Liebhaberwert haben, sind hier nicht versichert. Auch Fahrkarten, Flugtickets und Wertpapiere gehören nicht zu den versicherten Gegenständen. Diebstahl, Einbruch, Raubüberfall, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Transportschäden sowie Regen, Hagel und Feuer sind die grundsätzlich versicherten Ereignisse einer Reisegepäckversicherung, auch wenn sich die Gepäckstücke zum Ereigniszeitpunkt in der Verwahrung des Beförderungsunternehmens befinden.
Grundsätzliche Pflicht zur Erhaltung des Versicherungsschutzes hierbei ist jedoch, das zu transportierende Gepäck ständig zu beaufsichtigen bzw. sinnvoll zu sichern, z.B. in einer Gepäckaufbewahrung. Inwieweit und in welchen Rahmen der Versicherungsnehmer hier von seiner Verpflichtung abweicht - z.B. durch kurze Unaufmerksamkeit während des Fahrplanlesens - ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau erläutert und sollte nach Antritt der Reise unbedingt beherzigt werden, um während der gesamten Reisedauer Versicherungsschutz zu haben.

