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Reisemangel

Wenn aus dem ersehnten Traumurlaub ein Albtraum wird, ist nicht nur die Enttäuschung groß, auch hat man das Gefühl um Geld und Urlaubsfreude betrogen worden zu sein.

Was aber ist ein Reisemangel und was eine kleinere Unannehmlichkeit?

Ein Reisemangel liegt dann vor, wenn die erhaltenden Reiseleistungen von den Reisevertragsvereinbarungen (Prospektbeschreibung etc.) erheblich abweichen.

Bloße Unannehmlichkeiten dagegen müssen akzeptiert werden (z.B. Flugverspätungen bis 8. Std).
Typische Gegebenheiten des Reiselandes wie Schlangen und Insekten sowie Störungen durch allgemeines Lebensrisiko (z.B. Überfälle) zählen ebenfalls nicht als Reisemangel.

Was ist zu tun, wenn ein Reisemangel vorliegt ?

Der erste Gang führt immer zur Reiseleitung vor Ort. Beschreiben Sie den Mangel und fordern Abhilfe.

Versuchen Sie schon jetzt Beweise zu sichern (Fotos, Zeugenaussagen schriftlich protokollieren mit Anschrift der Zeugen und gegenzeichnen lassen, bei Flugverspätungen eine Bestätigung der Fluggesellschaft.)

Wird der Mangel nicht beseitigt, müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Ende der Reise den Veranstalter unter genauer Beschreibung des Reisemangels und Forderung einer Reisepreisminderung anschreiben. (Einschreiben mit Rückschein). Folgt keine Reaktion, setzen sie eine angemessene Äußerungsfrist. Wird ihr Anspruch abgelehnt oder weiter nicht reagiert, müssen sie klagen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. (Verjährungsfrist 2 Jahre).

Wie hoch die Reisepreisminderung ausfällt, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Akzeptieren Sie keine Gutscheine als Entschädigung, sie haben Anspruch auf eine Geldleistung.