Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die Prämie nur einen Bruchteil der eventuell entstehenden Kosten bei Reiserücktritt ausmacht. Die Versicherung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach der festen Reisebuchung abgeschlossen werden und die Mitreisenden namentlich aufführen. Damit ist ein Rücktritt von der Reise vor Reiseantritt (z.B. bei Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Angehörigen) und den dadurch entstehenden Stornokosten abgesichert. Die Versicherungsprämie ist gestaffelt und richtet sich nach der Höhe des Reisepreises. Versicherbar ist grundsätzlich erst einmal jede Reise, Pauschal- genauso wie Individualreisen, Hotelübernachtungen ebenso wie Ferienhausmieten, Fährüberfahrten wie auch Reisen im Autoreisezug. Es gibt mehrere Anbieter, die sich hierauf spezialisiert haben. Ein Vergleich auch des Kleingedruckten ist ratsam.

