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Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter ist ein bestimmtes Unternehmen von der Tourismusbranche.
Juristisch gesehen ist ein Reiseveranstalter eine juristische oder natürliche Person welche zwei oder mehr touristische Hauptreiseleistungen zu dem Pauschalpreis anbieten kann und Leistungen in dem eigenen Namen erbringt.

Hauptreiseleistungen in der touristischen Branche können der Transport via Bahn, Flug, Bus oder Schiff, die Unterbringung in einem Hotel oder einer Ferienwohnung oder die Zurverfügungstellung der Studienreiseleitung sein.

Nach dem BGB darf ein Reiseveranstalter keine Reisezahlungen annehmen wenn diese nicht gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichert wurde. Diese Versicherung wird durch einen Sicherungsschein nachgewiesen. Dieser wird dem Kunden vor der Bezahlung und nach der Buchung ausgehändigt.

Genauer wird der Begriff Reiseveranstalter von dem Deutschen Gesetz nicht definiert. Lediglich eine Unterscheidung zu dem Reisevermittler wird in der Form formuliert, dass der Reiseveranstalter das Gesamtbild der Reiseleistungen in der eigenen Verantwortung erbringen muss. Dabei kommt es auf die Art des Produkts nicht an. So kann es sich um die einzelnen touristischen Leistungen wie die Unterkünfte, um Bahn- und Flugtickets, Reisekranken-, Rücktritts- oder Gepäckversicherung oder Mietwagen sowie um die Kombinationen davon handeln. Solche werden Pauschalreisen genannt.

Ob der Reiseveranstalter die Leistungen selber erbringt oder für jene oder Teile davon einen Dritten beauftragt. So genannte unabhängige Dritte werden als Leistungsträger oder Erfüllungshilfen bezeichnet.