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Reiseversicherung

Für den Fall der Fälle bietet eine Reiseversicherung die Sicherheit, den Urlaub beruhigt und sorgenlos genießen zu können.

Bei verschiedenen Ereignissen bietet eine Reiseversicherung Schutz, die als Gesamtpaket oder nur für einzelne Bereiche abgeschlossen werden kann.

  • Bei Nichtantritt einer Reise
  • Bei Verlust eines Gepäckteiles oder mehrerer Gepäckstücke
  • Bei Auftreten einer plötzlichen Krankheit
  • Beim Eintritt eines Unfalles

Reiserücktrittsversicherung

Die Gründe für den Nichtantritt einer Reise können vielfältige Ursachen haben. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt das Risiko bei plötzlich auftretenden Erkrankungen, bei einem unvorhersehbaren Unfall oder Tod und in Fällen einer Schwangerschaft.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung deckt das Risiko bei verloren gegangenen Gepäckstücken. Dabei ist im Normalfall der Zeitwert der Gegenstände versichert. Zu beachten ist, dass die Versicherung bei fahrlässigem Handeln nicht zahlt. Vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung sollte geprüft werden, ob der Passus bereits in einer bestehenden Hausratversicherung enthalten ist.

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung springt im Falle einer plötzlichen Erkrankung im Reiseland oder beim Rücktransport des Patienten in die Heimat ein.

Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung deckt bleibende Gesundheitsschäden, die infolge eines unvorhergesehenen Unfalls auftreten. Dabei können beim Auftreten einer Invalidität von mindesten 50 %, entweder eine lebenslange monatliche Unfallrente gezahlt werden oder eine Rente bis zur gesetzlich festgeschriebenen Altersrente ausgezahlt werden.