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Reklamation

Eine Reklamation ist ein berechtigter Reisemangel über eine Leistung, die Bestandteil des Reisevertrages ist. Dazu gehören Leistungen, die auf der Reiseanmeldung sowie im Katalog eindeutig beschrieben sind. Wird eine Reiseleistung nicht erbracht, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung. Weiterhin gibt es Einschränkungen im Urlaub, die einer Reklamation bedürfen. Dazu zählen Baulärm in der Umgebung und im Hotel, wenn der Veranstalter nicht darauf hingewiesen hat. Dazu zählen unzumutbare Zustände wie eine nicht funktionierende Klimaanlage oder extreme Unsauberkeit, wobei immer Landestypische Maßstäbe gelten. So muss ein Urlauber im Mittelmeerraum mit Ungeziefer aufgrund der klimatischen Bedingungen rechnen. Gibt es jedoch ungewöhnlich viele Insekten aufgrund hoher Unsauberkeit, kann es einen Reisemangel darstellen.

Ein weiterer Reklamationsgrund sind Flugverspätungen von mehr als 4 Stunden. Eine angekündigte Änderung der Flugzeiten ist kein Reklamationsgrund. Stellt der Tourist einen Mangel fest, sollte er umgehend die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters kontaktieren, damit der Veranstalter Gelegenheit hat, den Mangel zeitnah abzustellen. Ist dies nicht möglich, ist eine schriftliche Bestätigung sinnvoll, gegebenenfalls können Fotos die Beweislage sichern. Wieder zu Hause hat der Urlauber die Pflicht, innerhalb von vier Wochen nach Reisende den Mangel schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Dieser wird sich zu der Reklamation äußern und Schadensersatz nach den Richtlinien der Frankfurter Tabelle leisten.