Stornogebühren
Der Reiseveranstalter hat dann die Möglichkeit, bei einer durch den Kunden veranlassten Reise-Stornierung Stornogebühren zu verlangen. Dies trifft speziell bei Pauschalreisen zu, aber auch bei Flugbuchungen. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Reiserücktritts. Beträgt die Zeitspanne zwischen dem Reiserücktritt und dem Reiseantritt mehrere Monate, sind die Stornogebühren geringer, als bei einem Reiserücktritt einen Tag vor dem Reisebeginn. Für Flüge gelten meist besondere Buchungsbedingungen. Bei besonders preiswerten Flügen gibt es generell keine Umbuchungs- oder Rücktrittsmöglichkeit, so dass hier immer die vollen Stornokosten von 100 Prozent des Reisepreises anfallen.
Stornogebühren können mit einer Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. Je nach Versicherungsanbieter und Leistungsumfang werden auch Kosten bei einem Abbruch während der Reise übernommen. Zu beachten sind auf jeden Fall die konkreten Versicherungsbedingungen, die unten bestimmten Umständen den Ersatz der Stornogebühren ausschließen oder eine eventuelle Eigenbeteiligung durch den Reisenden regeln. Gängig sind beispielsweise 20 Prozent der Stornokosten als Selbstbehalt.
Keine Stornokosten fallen beispielsweise bei Mietwagenbuchungen an. Hier greift meistens die Kulanz bzw. ist eine kostenfreie Stornierung bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn möglich. In besonderen Fällen, beispielsweise nach terroristischen Anschlägen oder bei politischen Unruhen bieten viele Reiseunternehmen meist kostenfrei Reisestornos oder Umbuchungen an.

