Reiserecht im Hotel: Gesperrter Strand gilt als Reisemangel
rbw. Das Hotel muss schon recht attraktiv und ordentlich sein, wenn in ihm auch Kongresse veranstaltet werden. Werden jedoch aus diesem Grund auch Teile des Strands abgesperrt, müssen Urlauber das nicht kritiklos hinnehmen. Ist dazu noch der Strand durch Schmutz und Lärm wegen der Auf- und Umbauarbeiten, beeinträchtigt, ist das Maß einer bloßen Unannehmlichkeit hin zum Reisemangel überschritten.
Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 S53/07) gab den Klägern Recht, weil die Hälfte des Strandes abgesperrt war. Der Reisende und Hotelgast konnte überzeugend darlegen, dass die Nutzung des Strandes erheblich eingeschränkt war. Außerdem war es beim Aufbau der Bühnen für die Kongressteilnehmer sehr laut.
Den Reisepreises um zehn Prozent zu mindern, sahen die Richter deshalb als gerechtfertigt an. Auch im Hotel selbst war der Aufenthalt eingeschränkt, wofür das Gericht weitere fünf Prozent veranschlagte.
Schließlich habe der Kunde das Hotels nicht gebucht, um nur Teile davon nutzen zu können. Es hätte ihm also grundsätzlich möglich sein müssen, alle Bereiche ohne Beeinträchtigungen aufzusuchen.

Juli 18th, 2008 at 14:11
Da hilft meist nur eines:
** Zustände fotografieren,
** Anschriften von Zeugen notieren,
** sich sachlich mit der Hotelleitung auseinandersetzen und ggf. früher abreisen…
Kompromisse gibt es da kaum.
Da es sich für die Gäste um einen Beherbungsvertrag handelt,
ist auch hier eine sog. Schlechtleistung nicht akzeptabel.
Nachbessern geht kaum und so ist einfach nur Couragiertheit gefordert.
Nicht frech, aber zwingend!
August 3rd, 2008 at 05:46
Reisemangel bei Hotel mit gesperrtem Strand, Schmutz und Lärm…
Sonne, Strand und Meer, dass sind wohl die drei wichtigsten Faktoren für viele Urlauber und so sollte es auch sein. Das zumindest meinte ein Urlauber, dem der Zugang zum Strand aufgrund eines Kongresses verweigert wurde.
Denn ein Hotel- und Urlaub…