Der Weltenbummler

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Artikel der Kategorie Oktober, 2008

Ist die Schweiz in der EU…?! Die große Schar der 27

Oktober 20, 2008 Von: Wolfgang Kategorie: Europa, Wissen Noch keine Kommentare →

Nennen Sie in vier Sekunden mindestens vier EU-Staaten! – Deutschland, Holland, Frankreich, Schweiz…! Nein die Schweiz ist nicht dabei! Dafür aber 27 andere Mitgliedstaaten und eine Bevölkerung von beinahe einer halben Milliarde Menschen, die als die Europäische Union auf dem noch nicht mal so riesigen europäischen Kontinent leben. Ein Blick auf Europa gefälllig?

Seit ihrer Gründung haben sie sich die EU, ihre Politiker und ihre Organe bemüht, Wohlstand und Stabilität für ihre Bürger zu schaffen. Alle Arbeitnehmer, Beamte, Kaufleute, Selbständige, Bauern, Theaterleiter, Verbraucher und Wissenschafter sind alle direkt und indirekt von der EU-Politik und ihren Handlungen, Maßnahmen und Aktionen betroffen.

Die EU-Mitgliedstaaten

Kaum jemand, der alle aufzählen kann: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (Großbritannien), Zypern

Ihr Ziel: die Europäischen Union ist eine gerechte und solidarische Gesellschaft, die den wirtschaftlichen Wohlstand fördern und Arbeitsplätze verpflichtend schaffen soll. Dazu mögen die Unternehmen wettbewerbsfähig sein und bleiben und ihre Arbeitnehmer mit neuen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausstatten.

In politischer und nationaler Nachbarschaft bemüht sich die EU, Wohlstand und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte nationale und international und damit über alle Grenzen hinweg zu verbreiten. In diesem Zusammenhang ist die Europäische Union die weltgrößte Handelsmacht und die große Geber-Gemeinschaft, die finanziell und technisch die Schwellen- und die Drittländer unterstützt. Damit stellt die EU eine bislang einzigartige wirtschaftliche und politische Partnerschaft von 27 demokratischen europäischen Ländern dar.

Die halbe Milliarde
Für 495 Millionen Bürgerinnen und Bürger markieren Frieden, Wohlstand und Freiheit in einer gerechteren und sichereren Welt die Grundlagen und die Zielsetzung. Erreicht wurden Reisen und Handel ohne Grenzen, der Euro, sicherere Lebensmittel und ein bedeutender Umweltschutz, ein höherer Lebensstandard in den ärmeren Regionen, das gemeinsame Handeln gegen Verbrechen und Terrorismus, billigere Telefongespräche und Flüge, unzählige Möglichkeiten für ein Studium im Ausland…

Das alles zu halten, auszubauen und zu sichern, wurden Organe geschaffen, die die EU lenken und die ihr die notwendigen Rechtsvorschriften erlassen. Die wichtigsten Organe sind: das Europäische Parlament (als Vertretung der Bürger Europas), der Rat der Europäischen Union (als Vertretung der nationalen Regierungen) und die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU).

Weitblick und Ausblick – Zukunft für alle!
Zustände, Maßnahmen, Regelungen oder finanzielle Förderung für die EU und in der sind nicht vollkommen, weshalb ständig korrigiert, verbessert und nach-gebessert werden muss. Die EU ist in ständiger Diskussion: in der Politik, am Stammtisch, in der Familie und unter Freunden. Grund dafür, dass Dialog, Diskussion und Demokratie die Wege der europäischen Zukunft bestimmen.

Neuer Autor und Weltenbummler

Oktober 19, 2008 Von: Gerald Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Wer genau hingeschaut hat, dem ist ein weiterer Blog-Autor aufgefallen. Wolfgang Bräun, Diplom Volkswirt, ist Lehrer am WG und im Hobby Texter und Lyriker (www.gereimtheiten.de). Wolfgang nutzt seine Blog-Erfahrung bei den Themen Autoversicherung und Versicherungen & Finanzen. In diesem Blog wird es jedoch um Reise-Wissen gehen. Auch um die Erfahrung bei Kreuzfahrten – zum Beispiel rund um Westeuropa: von Bremerhaven bis Nizza mit der MS Ocean Monarch, dem klassischen Liner von Hansa Bremen.

Im Ausland krank?! Sorglos reisen dank EU-Recht

Oktober 18, 2008 Von: Wolfgang Kategorie: Urlaub, Versicherung Noch keine Kommentare →

Die Bürgerinnen und Bürger der Länder, die der Europäischen Union angehören, haben während des Aufenthaltes in einem anderen EU-Land als dem eigenen sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bei plötzlicher Krankheit oder bei körperlichen Folgen eines Unfall Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Erstversorgung.

Wer im Urlaub krank wird, erfährt als Patient die Regeln des Landes, in dem er sich gerade aufhält. Dies gilt für alle, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen ist ein Teil der Kosten zu übernehmen oder man zahlt zunächst den Gesamtbetrag und beantragt später am Heimtort die Erstattung. Demnach sind alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen wesentliche Dokumente für eine Erstattung.

Die so genannte europäische Krankenversicherungskarte erleichtert den Zugang zur Gesundheitsversorgung in der EU und ermöglicht eine zügige Erstattung der Kosten. Diese Karte ersetzt das Verfahren nach dem gleichfalls bekannten Formular E111. Wer eine solche Karte noch nicht besitzt – über 50 Millionen Europäer haben diese bereits – der beantragt die Karte bei seiner Krankenkasse.