Im Ausland krank?! Sorglos reisen dank EU-Recht
Die Bürgerinnen und Bürger der Länder, die der Europäischen Union angehören, haben während des Aufenthaltes in einem anderen EU-Land als dem eigenen sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bei plötzlicher Krankheit oder bei körperlichen Folgen eines Unfall Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Erstversorgung.
Wer im Urlaub krank wird, erfährt als Patient die Regeln des Landes, in dem er sich gerade aufhält. Dies gilt für alle, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.
In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen ist ein Teil der Kosten zu übernehmen oder man zahlt zunächst den Gesamtbetrag und beantragt später am Heimtort die Erstattung. Demnach sind alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen wesentliche Dokumente für eine Erstattung.
Die so genannte europäische Krankenversicherungskarte erleichtert den Zugang zur Gesundheitsversorgung in der EU und ermöglicht eine zügige Erstattung der Kosten. Diese Karte ersetzt das Verfahren nach dem gleichfalls bekannten Formular E111. Wer eine solche Karte noch nicht besitzt – über 50 Millionen Europäer haben diese bereits – der beantragt die Karte bei seiner Krankenkasse.
