Urlaub, Unfall, Krankenkasse
Sieht sich ein Tourist gegenüber der Reiseleitung im Unrecht, so muss dieser, nach § 651g BGB, den Schadensersatz binnen 4 Wochen nach offiziellem Ende des Urlaubs einfordern. An diese Richtlinie hat sich auch die Versicherung des Urlaubers zu halten. Lässt die Versicherung diese Zeit ohne bedeutsamen Grund verstreichen, so sind, nach dem Rechtsspruch des Bundesgerichtshof, [...]
