Schäden am Wohnwagen. Wer haftet, wer leistet?
Wann verliert ein Camper seine Gelassenheit? Spätestens dann, wenn sein Vehikel beschädigt wird. Doch nur eine Campingversicherung haftet, wenn ein abgemeldeter Wohnwagen auf einem Dauerstellplatz beschädigt wird. Die Kasko-Versicherung kommt für solche Regulierungen nicht auf.
Für eine Regulierung wird allerdings vorausgesetzt, dass sich der Wagen auf einem offiziellen Campingplatz oder im Winterlager befindet. Keine Rolle spielt dabei für den Versicherungsschutz, ob der Eigentümer vor Ort ist. Nicht maßgeblich für eine Regulierung ist auch, ob der Wagen beim Transport auf eigener Achse oder Huckepack rollt.
Liegt eine Camping-Versicherung vor, sind nicht nur Schäden am Wohnwagen gedeckt – etwa durch Hagel oder Vandalismus -, sondern auch Beschädigungen an Zelten, an Unterhaltungselektronik oder am beweglichen Inventar. Für den Bund der Versicherten gilt als Hinweis, dass bis zu einem gewissen Alter üblicherweise der Neuwert erstattet wird. Eine Selbstbeteiligung reduziert die zu erwartende Leistung je nach vertraglicher Vereinbarung.
Wird für die Saison der Wohnwagen wieder angemeldet und rollt er auf eigenen Rädern erfordert die eine Kfz-Haftpflicht und sinnvoller Weise auch eine Kasko-Versicherung. Über die Kasko kann der Wert des Wohnwagens versichert werden und alles, was mit ihm fest verbunden ist. Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht reguliert wie bei Pkws üblich die Schäden bei anderen.
