Die Reiserücktrittsversicherung – Keine Leistungspflicht bei Obliegenheitsverletzung
Treten Beschwerden zum wiederholten Male auf, so ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn der Erkrankte die Urlaubsreise nicht antreten kann. So lautete das Urteil des Amtsgericht München, welches unter dem Aktenzeichen 242 C 29669/09 einzusehen ist. Abgewiesen wurde die Klage am 09.04.2010. Bei „dem“ Patienten handelte es sich um eine Frau, die ca. [...]
